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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwachen Personen eine gerichtliche Verteidigung ihrer Rechte ermöglicht. Die Beratungshilfe unterstützt sie bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung.

Wir nehmen auch Mandate an, welche über diesen Weg an uns heran treten. Um Ihnen entgegen zu kommen, finden Sie nachstehend jeweils ein Antragsformular für Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erfüllen, können Sie hier berechnen: www.pkh-rechner.de



Antragsformular auf Prozesskostenhilfe 1

Antragsformular auf Beratungshilfe 1

1 Antragsformular via www.justiz.de

Rufen Sie uns an!

040 / 46 89 77 00

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© Meding & Baas – Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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